lesmadeleines

Schänder Trouble – Zur aktuellen Verschärfung des Sexualstrafrechts und dem nicht bloß aktuellen Hass auf die Perversen.

In Artikel on 1. Februar 2004 at 20:44

Dieser Essay wurde veröffentlicht in der Gigi – Zeitschrift für sexuelle Emanzipation, Ausgabe #31 (Frühjahr/Sommer 2004). Wir dokumentieren darüber hinaus hier die vollständige, ausführliche Version des Texts. [Schänder Trouble: Extended Version  rtf ]

Schänder Trouble

Zur aktuellen Verschärfung des Sexualstrafrechts und dem nicht bloß aktuellen Hass auf die Perversen

An meiner Wand hängt ein japanisches Holzwerk
Maske eines bösen Dämons, bemalt mit Goldlack.
Mitfühlend sehe ich
Die geschwollenen Stirnadern, andeutend
Wie anstrengend es ist, böse zu sein.

(Bertolt Brecht, „Die Maske des Bösen“1)

Vielleicht erinnert sich noch wer an einen Fall, der vor gut einem Jahr durch alle Medien ging – und, bei aller Empörung, manch einem im stillen Kämmerlein einen inneren Reichsparteitag bescherte. Hatte man’s denn nicht immer schon gesagt: Die Perversen gehören weggeschlossen, dauerhaft (und am besten bei Wasser und Brot). Dreißig Jahre saß Wilfried S. in einer geschlossenen Anstalt, weil er nicht nur ab und an Schnaps, sondern auch Damenunterwäsche geklaut – und schließlich gewaltsam versucht hatte, eine Frau in der Öffentlichkeit zu entkleiden. Einige Monate Knast wären die übliche Konsequenz gewesen; ein Gutachter aber diagnostizierte „Schwachsinn“, und so verfügte der Richter stattdessen Verwahrung auf unbefristete Zeit. Jahr für Jahr sprach die Anstaltsleitung ihr Urteil, das auf „weiterhin gemeingefährlich“ lautete. Es wäre wohl ein stillschweigendes „lebenslänglich“ geworden, wenn der ‘Stern’ den Fall nicht publik gemacht und ein neues, unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben hätte: S.’ Entlassung sei überfällig. Tatsächlich erfolgte sie kurz darauf. Wäre S., nach dreißig Jahren Psychiatrie, mit dem Leben draußen klar gekommen, sein Schicksal hätte niemanden mehr interessiert – kein Wort, wie üblich, über einen erfolgreich ‘Resozialisierten’, kein Lob für eine Illustrierte und ihren Gutachter, die entgegen dem Zeitgeist den Mut fanden, Gerechtigkeit für einen ehemaligen Sexualtäter einzufordern; und wohl auch kein Tadel für jene Verantwortlichen, die einem Menschen Jahrzehnte seines Lebens raubten.

S. aber, kaum ein halbes Jahr in Freiheit, vergewaltigte eine 16-Jährige. Die öffentliche Meinung, ‘Bild’ voran, schäumte im Auftrag der Leser vor Wut, weniger auf den Täter als auf die, die sich für ihn eingesetzt hatten. Diese wiederum gaben kleinlaut bei. So wies niemand auf die fast unüberwindbare Schwierigkeit hin, sinnvoll zu entscheiden, wie einer sich in einer Welt verhalten wird, von der er seit Jahrzehnten systematisch isoliert worden ist. Erst recht niemandem fiel auf, dass einer, der die psychiatrische Verwahrung als potentieller Vergewaltiger verlässt, nicht schon als ein solcher hineingekommen sein muss; dass also beispielsweise, wer Tag für Tag als gefährlicher Sexualverbrecher behandelt wird, irgendwann in dieser Behandlung seine Bestimmung begreifen könnte, um dem eigenen Los noch einen Sinn zu geben, solange ein anderes Schicksal nicht in Aussicht steht. Jeder weiß, ob aus Foucault-Studien oder aus Mafia-Filmen, dass, um aus kleinen Ganoven zu allem entschlossene Gangster zu machen, man sie nur in den Knast sperren muss. Doch solche Einwände verwirren nur die Stoßrichtung. Der Kanzler selbst hat schließlich, mit seiner Forderung „Wegsperren – für immer!“, diesen etwas anderen ‘Aufstand der Anständigen’ geadelt, der sich gegen die Gemeingefährlichen richtet und nicht nur den Kinderschändern und Sexualmördern gilt. Auf den Leserbriefseiten wird es den laschen Richtern und verständnisvollen Psychologen so richtig gezeigt, egal ob es sie gibt oder nicht. Mit S. ist das Gesicht, das die Nation einige Wochen hassen konnte, längst wieder verschwunden; das gesunde Volksempfinden aber bleibt, verharrend in Lauerstellung. Verschwindet hierzulande gerade kein Mädchen, so doch vielleicht bald wieder jenseits der Grenzen, um die Deutschen, denen in der Regel ausländische Gewaltopfer nicht übermäßig nahe zu gehen pflegen, wieder in Wallung zu versetzen2.

Der Fehler der Gutachter im Fall S. dürfte kein fachlicher gewesen sein, den ihnen auch keiner nachzuweisen versuchte. Ihr Fehler bestand darin, sich bei der Beurteilung nicht den Volkszorn zu eigen gemacht zu haben. Denn nur nach dessen Maßstab hätte S., wie jeder andere ‘Perverse’, unter keinen Umständen freigelassen werden dürfen. So kommt zur persönlichen Tragödie fürs Opfer (die als solche auch zur Tragödie des Täters wird, der mit ihrem endgültig das eigene Leben verpfuscht hat) die politische Tragödie, dass die, die es besser wissen, sich immer weniger leisten können, den Mund aufzumachen. Politiker, Akademiker und ähnliche Experten verklären den Hass der Masse zum Sicherheitsbedürfnis. „Schwanz ab!“ heißt dann „chemische Kastration“, freiwillig natürlich, aber nur, so wollen es gestern Schill und morgen Schily, wer dazu bereit ist, darf auf Freilassung hoffen. „Einmal Perverser, immer Perverser“ müssen Psychiater inzwischen kaum noch übersetzen, um mit diesem analytischen Armutszeugnis zur Koryphäe aufzusteigen, und bei den Kriminologen wird daraus die präventive Verbrechensbekämpfung. Zu der gehören nicht nur die geplanten Gen-Dateien, die alle üblichen Verdächtigen speichern sollen (manche träumen, konsequent genug, von Proben der gesamten männlichen Bevölkerung3). Vor allem soll für Sexualverbrecher nicht allein das Strafrecht gelten. Jetzt schon ist es möglich, wie im Fall von Wilfried S., sie nicht bloß für vergangenes Unrecht büßen zu lassen, sondern auch für zukünftiges: Wird im richterlichen Urteil die Möglichkeit späterer Sicherheitsverwahrung verfügt, so können, nach Verbüßung ihrer regulären Haftstrafe, Delinquenten weiterhin weggesperrt werden – zwecks Verhinderung von Taten, die sie ansonsten begehen könnten. In der Sache liegt es, dass solche Verwahrung länger dauern kann, ja soll, als die Strafe selber. Die begangene Tat ist allen bekannt, die noch nicht begangene aber niemandem. Sie existiert allein in der Vorstellungskraft derer mit Entscheidungsgewalt, und Phantasie ist bekanntlich grenzenlos. Nach Ablauf der standesgemäßen sozialdemokratischen Schamfrist – und ohne signifikanten Widerstand innerhalb der Regierungsfraktionen – hat das Justizministerium, mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichtes, eine alte Forderung der CDU/CSU übernommen4und einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem Sicherheitsverwahrung zukünftig auch dann, ganz ohne Vermerk im Urteil, verfügt werden darf, wenn im Knast „neue Anhaltspunkte“ für die Gefährlichkeit aufgetaucht sind. (Welche freilich nur darin erkannt werden können, dass ein Täter auf den Zwang zwanghaft reagiert, statt den Entzug der Freiheit und damit der Möglichkeit „normaler“ sexueller Betätigung als einmalige Chance zur Einübung derselben zu begreifen.) Nach Ablauf der Haft sollen selbst jene verwahrt werden dürfen, die noch nach altem Recht verurteilt wurden, so das fundamentale Rechtsprinzip „nulla poena sine lege“, „Keine Strafe ohne – zum Zeitpunkt der Tat gültiges – Gesetz“, außer Kraft setzend; alles „in Ausnahmefällen“ natürlich, nur dass das Recht, wie jede Jurastudentin im ersten Semester lernt, keine Ausnahmen kennen darf. (Findige Juristen argumentieren, bei all dem ginge es doch nicht um Bestrafung, sondern um Schutz, gar um den des Betroffenen vor sich selber; die Populisten aber wissen es besser und tragen ihre Forderungen vor im Namen strengerer und schärferer Strafen. Sicherheitsverwahrung soll quälen; das garantieren die Zustände in geschlossenen Anstalten5, die zur Willkür des Einsperrens passen wie die Faust aufs Auge.)

Eine unbefangene Beobachterin – Zeitgenossen, die hierzulande selten sind – könnte sich überrascht zeigen über die Bereitwilligkeit, mit der Politiker, die auf ihn vereidigt sind, und Bürger, für die er da sein soll, den Rechtsstaat als Hemmschuh ihres Willens zur Disposition stellen. Nicht hehre Moral allein, schon purer Egoismus sollte zur Einsicht führen, dass Gesetze und Gerichte anderen Zwecken zu dienen hätten als dem, Zornige ihr Mütchen kühlen zu lassen. Würde, wie das Volk es wünscht und die Politiker mit Verweis auf dessen „Rechtsempfinden“ es legitimieren, die Urteilsfindung sich nach einem Rachebedürfnis richten (ganz gleich, ob es nachvollziehbar sein mag oder, wie meist, sich aus dubiosen Quellen speist), würden die, die am lautesten nach Schutz schreien, einen tatsächlichen verlieren: den Schutz vor der eigenen Brutalisierung. Keiner, der nicht schon dann und wann den Impuls verspürt hätte, selbst den besten Freunden aus guten Gründen an die Gurgel zu gehen. Dem nachzugeben, weil es sich richtig anfühlte, aber hieße, auf immer mit den Resultaten jenes flüchtigen, intimen Affekts, der doch keinen etwas angeht, leben zu müssen. Wieviel mehr noch gilt dies in der Sphäre konzentrierter Macht, in der ein vergleichsweise Geringes hinreicht, die Zukunft eines Individuums zu zerstören. Zu fürchten hätte der Bürger einen Staat, der seine Gewaltmittel nach Maßgabe allgegenwärtiger sadistischer Impulse einsetzt, nicht bloß als Angeklagter oder Internierter, als dessen potentielles Opfer also, das nur zu gut weiß, was es den anderen zufügen möchte und daher selber zu erwarten hätte; sondern auch als potentieller (Mit-) Täter. Hat man erst einmal, durch Raunen, Hetzen und Aufstacheln, erfolgreich sein Scherflein zum Quälen der Perversen beigetragen, so ist man ein anderer geworden – nicht mehr der einflusslose Stammtischbruder, sondern Komplize, der hinfort das, was nicht wieder rückgängig zu machen ist, sich und anderen wird legitimieren müssen. Die einzige Alternative, rückhaltlose Infragestellung der eigenen Identität, die Kontakt zur Welt bloß noch durchs Zielfernrohr hält, wird umso unwahrscheinlicher, je mehr einer umgeben ist von solchen, die (den Verhältnissen sei Dank) so denken wie er. Wer maßlose Drohungen pflegt, hat guten Grund, sich selber bedroht zu fühlen. Das vielbeschworene „subjektive Sicherheitsbedürfnis“ leidet daher mehr als unter jeder äußeren Gefahr unter dem Wissen, dass einem selber – und damit auch allen anderen – niemand in den Arm fallen wird, wenn man sich anschickt, die Idee zu quälen in die Tat umzusetzen.

Mögen sie noch so sehr behaupten, die Gefahr gehe von den „Wiederholungstätern“ aus, die schon in der Vergangenheit konsequent aus dem Verkehr hätten gezogen werden sollen, um in der Gegenwart Leben zu retten6: Das Prinzip der „präventiven Verbrechensbekämpfung“ richtet sich gegen jeden, der lebt. Um potentieller Wiederholungstäter zu werden, muss einer zunächst zum Ersttäter werden, und da wird der Verdacht grenzenlos. So gesehen, wäre der alte Herodes, wie ihn die Bibel schildert, der beste Verbrechensbekämpfer gewesen – denn was hätten die Neugeborenen, die er sämtlich töten ließ, später einmal alles an Untaten verüben können. Zwar ist tatsächlich einem Menschen, sei er schon einmal überführt worden oder noch ohne Fehl, alles zuzutrauen; nur eben deshalb auch die Fähigkeit, statt fürs Falsche sich für das Richtige zu entscheiden. Gutachter, Richter und Konsorten aber wollen berechnen können, dass ein Delinquent fortan unberechenbar bleibe und daher auf unbestimmte Zeit verwahrt gehöre. Damit stellen sie den Begriff des Menschen selbst in Frage: Sie skandalisieren seine Freiheit. Gerade die Unberechenbarkeit, die Gedanken, die man sich macht oder nicht, die Begierden, die kommen und gehen, unterscheiden den Menschen vom Tier, dessen Instinkte sein Verhalten determinieren und somit vorhersagbar machen. (Wo aber niemand darüber aufschreit, wenn von höchster Warte diese Differenz geleugnet wird, scheint Freiheit kein allzu hohes Gut zu sein.) Nur dann, wenn es sich für die Verfolger lohnt, kommt die Freiheit – als die zum Bösen – zurück ins Spiel: Gelten die Täter, nach abgelaufener Strafe, auch als natural born killer, die anders nicht können, so schreit der Volkszorn allemal auf, wenn beim Prozess „Schuldunfähigkeit“ diagnostiziert wird. Seit geraumer Zeit wieder werden jene, die ganz offensichtlich aus psychischen Gründen an anderen Maßstäben gemessen werden müssten, gerichtlich in Faulpelze umgelogen, die um des Vergnügens willen darauf verzichteten, sich zusammenzureißen. Als wäre Zwangseinweisung in die Psychiatrie ein Zuckerschlecken, sollen Menschen unter allen Umständen in den Knast und damit um die einzige Chance kommen, welche die Einstufung als krank zumindest der Möglichkeit nach vorsieht: um therapeutische Hilfe, die, wie jede verantwortungsvolle Psychiaterin bestätigen kann, im Gefängnisalltag undenkbar ist7.

So genau mögen es viele gar nicht wissen, was den gehassten „Triebtätern“ blüht, und sie haben ihre Gründe. Gerade an der vermeintlich sicheren Grenzscheide zwischen denen und uns, der abnormen Sexualität, ist zu lernen, dass das heftigste Erschrecken jenes vor einem (und meist auch einer) selber ist; und wer’s nicht verspürt, hat erst recht etwas zu verdrängen. Es müssen gar nicht erst die abgründigen Phantasien vor dem Einschlafen sein; in der Natur der Sache liegt es, dass eine normale Sexualität nicht existiert. Was den einen selbstverständlich Lust verschafft, ist den anderen aggressiv, gewalttätig und verletzend – ob nun der ruppige Quickie oder der sanfte, aber tiefe Blick in die Augen. Wer also jeden, am besten auch jede, als tickende Zeitbombe behandelt, der mit seinen Trieben andere verstört, verhilft nur einer weiteren Perversion zum Durchbruch, dem Spannen im Dienst der Gemeinschaft – einer verhältnismäßig hässlichen, aber populären Lust. Zu beobachten ist sie vor allem an jenen, die erregt auf die Fotos unschuldiger Mädchen starren und sich ausmalen, was jener Unhold, der sie entführte, wohl gerade mit ihnen anstellt, um dann empört dessen Kastration zu verlangen.

Dass es um das, was nachvollziehbar wäre, um Schutz für die Wehrlosesten, die Kinder, nicht geht, wenn Sexualverbrecher „präventiv bekämpft“ werden, zeigt schon der Vergleich mit dem Straßenverkehr. Ums vielfache höher liegt die Wahrscheinlichkeit, als Heranwachsender einem Auto zum Opfer zu fallen8, als einem der Sexualmorde, deren Anzahl sich inzwischen im einstelligen Bereich bewegt. Der Hamburger Senat, der sich mit Schwanz-ab-Schill zum bundesweiten Vorreiter gegen die Perversen gemacht hatte, ließ zugleich die Todesfalle Stresemannstraße, auf der vor der teilweisen Sperrung regelmäßig Kinder überfahren wurden, wieder beidspurig für den Autoverkehr freigeben; und der Vorschlag, überführten Rasern aus Sorge um die Jüngsten wenigstens lebenslänglich den Lappen abzunehmen (vom Einsperren ganz zu schweigen), würde wohl eine Revolte der freien Bürger für die freie Fahrt auslösen. Kaum ein Zufall, dass Deutschland weltweit nicht gerade als Musterland der Kinderliebe gilt. Wäre es anders, gäbe es wohl kaum die hysterischen Warnungen vor „Mitschnackern“ und „Schokoladenonkeln“, die dem Nachwuchs9 die Neugier austreiben und die Bewegungsfreiheit einengen, keinesfalls aber helfen, auf reale Gefahren adäquat zu reagieren. Dazu bedürfte es allemal mehr der Förderung von sexuellem Selbstbewusstsein, der Fähigkeit, entschieden Ja zu erwünschten und damit auch Nein zu unerwünschten Körperkontakten zu sagen – statt immer neue Gefahren sexuellen Missbrauchs an die Wand zu malen, in dem man dessen Begriff immer weiter ausdünnt10. Und wer den Horten des Verbrechens den Kampf ansagt, engagiert sich, wie es seit einiger Zeit in Mode gekommen ist, gegen die Ansiedelung derjenigen forensischen Psychiatrien, zu deren Insassen auch Sexualstraftäter gehören, statt gegen die geschlossene Anstalt der Familie, unter deren grundgesetzlich garantiertem Schutz ein Großteil der sexuellen Attacken auf Kinder und Jugendliche ablaufen11.

Einfaches Nachlesen in der Polizeilichen Kriminalstatistik belehrt, dass der Anteil der Sexualstraftaten seit Jahrzehnten eher ab- denn zunimmt, ganz unabhängig von den Kampagnen zur Förderung der Anzeigebereitschaft, wie wir sie aus dem letzten Jahrzehnt kennen; dass gerade das Schreckbild des Sexualmordes sich seit den 70er Jahren faktisch halbiert hat, von 13 auf sechs pro Jahr; dass also jenes Gefühl, alles werde immer schlimmer, das nach neuen Gesetzen schreien lässt, durch Tatsachen nicht gedeckt wird. Einfache Logik verrät ferner, dass gerade Delikte wie sexuelle Überfälle, bei denen die Täter selten kaltblütig abwägen, sondern selber Getriebene sind, sich durch Androhung härterer Strafen kaum werden verhindern lassen. Wozu aber dann der blinde Eifer von Mob und Eliten dient, ist schwerer zu beantworten. Mag ja sein, dass den Machthabern ein weitgehend unkontrolliertes Medium wie das Internet ein Graus ist und sie die Panik vor Kinderpornos, vor Seiten also, an die der normale Benutzer von Suchmaschinen ohnehin nicht herankommt, gezielt nutzen, um endlich eine Bresche für die Zensur zu schlagen. Mag sein, dass auch andere, wie die männlichen Teenager, unmittelbaren Gewinn einstreichen: sich als Beschützer aufspielen und die Mädchen auf dem Heimweg begleiten zu können, während die Inszenierung als galanter Ritter es zugleich erlaubt, mit dem bedrohlich erwachenden Trieb fertig zu werden. Wenn aber Erwachsene sich verhalten wie Halbwüchsige, die mit der Übermacht der Begierden nur fertig werden, indem sie diese projektiv am Unhold im Busch dingfest machen und in Schach halten; wenn also der breiten Masse es anscheinend noch im reiferen Alter nicht in Fleisch und Blut übergegangen ist, die sexuelle Beute statt zu reißen zu umwerben, und daher die Zivilisierung des Triebes nur dann notdürftig gelingen kann, wenn man ihn am Stellvertreter hasst: Dann ist das ebenso unheimlich wie Besorgnis erregend.

Umso mehr, als der Hass ja weniger als der heiße des Jünglings auftritt, der in Gedanken dem perversen Nebenbuhler die Fresse poliert, sondern bestenfalls lauwarm. Wer den kollektiven Stammtisch dabei belauscht, wie er über mögliche Foltermethoden für Kinderschänder verhandelt, wird häufig eine seltsam emotionslose Atmosphäre bemerken, fast wie bei Jägern, die sich fachmännisch über die beste Art austauschen, ein Reh auszuweiden. Zur dauerhaften Verfolgungsbereitschaft braucht es eben nicht bloß den Typus des infantil Unberechenbaren, dem der Gedanke an Abartigkeit den Schaum vor den Mund treibt, dessen Affekte aber nicht weiter als bis zur nächsten Tat reichen; es braucht ebenso, und mehr, die routiniert Verrohten, deren Hass, weil er nie wirklich auflodert, auch nach getaner Arbeit, mit der gerechten Bestrafung des Verhassten, nicht erlöschen wird, sondern wie auf Sparflamme ewig weiter zu köcheln vermag. Auffällig ist, wie wenig die Sexualmörder von heute, anders als einst die Honkas und Bartschs, die Mansons und Rippers, noch Namen noch Gesichter ihr eigen nennen, die dem Publikum länger als einige Wochen im Gedächtnis zu bleiben vermöchten. Weil er im Täter sowohl das verantwortliche Individuum als auch das vernunftlose Instinktbündel begierig wahrhaben will, hat sich der Volkszorn um die beiden denkbaren Gestalten für die starken Gefühle, die entlastende Triebabfuhr gebracht: Die Unholde gehen weder als diabolisch zum Bösen Entschlossene, die man verwünschen, noch als entmenschte Bestien, vor denen man erschrecken kann, durch.

Als ahnten alle Beteiligten die Enttäuschung voraus, es nicht mit lauter Hannibal Lecters zu tun zu haben, herrscht ein merkwürdiger Widerwille dagegen vor, den Feind genauer ins Auge zu fassen; insbesondere bei den dafür zuständigen Instanzen. Entgegen landläufiger Gerüchte wimmelt es nirgends von einfühlsamen Psychologen und Therapeuten, die zu erforschen suchen, was mit Leidenschaften geschehen sein muss, um in der Gewalttat zu terminieren. Vor allem die, die qualifiziert wären, weil sie sich mit den lehramtlichen Nulldiagnosen wie der von der „angeborenen Willensschwäche“ nicht zufrieden geben, scheuen vor der Aufgabe zurück. Was, wie es allerorten tönt, überholt sei, eine psychoanalytische Triebtheorie des Sexualmordes (als Kulminationspunkt sexueller Brutalität), ist bis heute kaum angegangen worden12. Selbst die einfachsten Daten, über den Anteil der Wiederholungstäter etwa, muss man lange suchen, und Forschung, die sich der Evaluation, geschweige denn der Verbesserung von Therapiekonzepten widmet, gibt es so gut wie gar nicht. Dass aus berufsnotwendigem Einfühlungsvermögen nebst Abstoßung auch Mitleid resultieren könnte, schreckt nur unter Bedingungen, unter denen die “Perversen” nicht verstanden, sondern gequält werden sollen. Um dieser Lust willen verzichten die anderen, die “Normalen”, auf alles, was ihnen schon aus Eigeninteresse Hilfe und Empathie für die Delinquenten angelegen lassen sein könnte: sei es ganz unmittelbar die Senkung der Rückfallquoten, was in Holland, dank eines engagierten therapeutischen Programms die bei Sexualstraftätern bis auf unter 5% gelang; sei es weitergehend die Chance, die eigenen Züge endlich zu entspannen: vom Hässlichen zum Menschlichen.

In einer Gesellschaft, die das Wort vom ‚grauen Alltag‘ prägte, hat kaum jemand die Gelegenheit, sich von der besten Seite zu präsentieren, zu strahlen und zu glänzen. Tagsüber wird vom Körper verlangt, sich zu panzern, und abends, sich zu klein zu machen, um vom Wärmestrom der heimatlichen oder vereinsmeierischen Geselligkeit ganz erfasst zu werden. Verhältnisse, die zum Überleben Unterwerfung verlangen, für die niemand einen tieferen Sinn anzugeben wüsste, erlauben keine attraktiven, verführerischen Menschen, sondern schlagen sie mit kindlicher Ohnmacht wie greisenhafter Abgeklärtheit. Wo Schönheit von der Stange vorherrscht, wo Liebe vor allem als Rückversicherung gegen emotionale Verwahrlosung und die Angst vor der leeren Wohnung gesucht wird – da ist von der Sexualität wenig zu erwarten, und als gelungen gilt der Akt, wenn er zum Workout gegen überschüssige Kalorien beiträgt. So bleiben Wünsche offen.

Einerseits bedrohen daher die überschüssigen Begierden als unnütz und fürs Arrangement mit der Umwelt gefährliche. Beruhigend ist es dann, dass der Trieb von außen kommt und also auch draußen bleiben kann: aus den Büschen direkt hinter Gitter. (Oder wieder zurück in den Busch, nicht den dunklen im Park, sondern den weit weg in Afrika: Mit kaum einer Behauptung erntete der Pogrommob von Hoyerswerda derart viel spontane Zustimmung wie mit der Bekräftigung der Volksweisheit, dass der Vergewaltiger nun mal an der schwarzen Hautfarbe zu erkennen sei.13 Fremde Länder, fremde Triebe.) Süße kleine Mädchen müssen stellvertretend jene Unschuld verkörpern, als die sich die Landsleute wähnen – innerlich rein von aller Anfechtung, aber umstellt von bedrohlichen Lüsten. Kommen sie in den Wunschbildern zum Ausbruch, können sie nur gewaltsam eingedrungen, per Penetration eingepflanzt worden sein. Früher kannte man noch Straßengören und Lausebengel, um die kindliche Lust zu begreifen; die aber mussten verschwinden, um die Identifikation nicht zu gefährden. Heute lernen Kindergärtner, dass „unmäßige Neugier an sexuellen Vorgängen“, gar „sexualisiertes Verhalten“ Symptome des Missbrauchs darstellen.

Andererseits aber entsteht eine dumpfe Sehnsucht nach dem Exzess, der beständig sich verkniffen wird, um verkorkst und böse wieder aufzuerstehen – im Kinderschänder und Sexualverbrecher, der nicht umsonst Triebtäter, gar Lustmörder genannt wird. Geneidet wird ihnen, dass sie, in den Augen der Unbefriedigten, es sich leisten, die Fesseln der Zivilisation abzustreifen für den ultimativen Kick, den Akt, den als letztes Tabu kein Fernsehprogramm sich anzueignen wagte. Dafür sollen sie büßen; und keine Befriedigung der eigenen sadistischen Lust am Quälen, die in allen Phantasien, was mit den Schurken anzustellen sei, unschwer zu erkennen ist, langt hin, die Wut der Verkniffenen zu lindern. Je mehr sie sich regt, desto schlechter steht es offensichtlich um den allgemeinen sexuellen Genuss. Und umso weniger darf der Mob wissen, dass die Verhassten, die vermeintlich aus der Reihe tanzen, ihm in ganz anderer Hinsicht ähneln, als er ahnt; dass diese zum geheimen Wunschbild vom Superstecher14, der lüstern sich nimmt, was er will, und dem keine Frau zu widerstehen vermöchte, am allerwenigsten taugen. Denn genau der Versuch, die sublime Macht des Charmes durch die zuverlässigere Gewalt der Faust zu ersetzen, bringt das Gegenteil eines Cary Grant hervor. Sexualverbrecher sind in der Regel jämmerliche Gestalten, die an den (unerfüllbaren) Anforderungen eines ganzen Kerles gemessen besonders eklatant versagen; die weder sich noch andere durch Tatkraft und Weitblick zu beherrschen vermöchten und daher zur Vernichtung schreiten. Niemand dürfte weiter von sexueller Erfüllung entfernt sein als der, der vergewaltigt und mordet, weil das, woran die Anderen ihn erinnern könnten – Kinder an Zartheit, Frauen ans fremde Schöne -, nicht verheißungsvoll lockt, sondern nur, wenn es vertilgt wird, Entspannung von der namenlosen Angst verspricht. Kaum denkbar aber, dass die Normalen, würden sie diese Schicksale anders als durch die Brille des Verfolgers zur Kenntnis nehmen, nicht dann und wann erschauderten, weil sie sich im Begehren derer, die sie doch hassen wollen, wiedererkennen müssten. Gelänge es aber, solche Momente der erschreckenden Nähe nicht in erneute Wut auf die Perversen zu wenden, sondern als eine auf das eigene Schicksal anzuerkennen, wäre ein Zustand denkbar, der anders ist: anders für die Täter, die vielleicht zum eigenen wie fremden Wohle nicht für alle Zukunft, nicht unabweislich festgelegt sein würden auf die Identität des Gemeingefährlichen; und anders für die Massen, die nicht sinnlos im Hass sich zu verhärten bräuchten, um sich vor der Introspektion zu schützen, sondern, befreit von der Anstrengung des Bösen, die eine entscheidende Frage stellen könnten – was für eine Gesellschaft derartige Leidenschaften hervorbringt, dass ihre Mitglieder sie am reinsten im Bild des getriebenen Mörders repräsentiert finden.

1 „Die Gedichte von Bertolt Brecht in einem Band“, Frankfurt 1981, S. 850

2 Beliebt sind dann ausführliche Berichte nicht allein zum Fall, sondern auch (und mehr noch) zu den öffentlichen Reaktionen; zumindest, wenn sie etwas hergeben wie die Kampagne der britischen Boulevardzeitung „Sun“, die vor einiger Zeit damit begann, alle jemals verurteilten Sexualstraftäter mit Foto bekannt zu machen. Das weckt Appetit auf mehr.

3 Vgl. etwa „Kein Täter kann mehr entkommen beim genetischen Fingerabdruck für alle“, Interview mit dem Polizei-Psychologen Prof. Gallwitz, Emma Mai / Juni 2001, S. 54; Kostprobe: Gallwitz: „Aber dass man jetzt von vornherein die Ausweitung [der Speicherung von Gendaten] abschießt mit dem Verweis auf die Nachteile: Darüber muss ich mich wirklich wundern. Gibt es so viele Leute, die sich die Option offenhalten wollen, unentdeckt ein Sexualverbrechen zu begehen?“ – Emma: „Auf die Idee sind wir noch gar nicht gekommen…“ Angekündigt ist das Interview im Inhaltsverzeichnis übrigens mit „Gentest für alle Männer? Der Jurist ist dagegen – was die Polizei nicht verstehen kann.“ Man beachte den nach Art von „der Franzmann“, „der Iwan“ und „der Tommy“ gewählten An-und-für-sich-Singular „der Jurist“, dem elegant das bessere grammatische Geschlecht gegenübergestellt wird: „die Polizei“.

4 Wofür auch all die Linken mitverantwortlich sind, die, wenn es um Vergewaltiger geht (oder was sie dafür halten), ebenso gerne wie die Konservativen die harte Hand einfordern – und staatliche Willkür genau dann nicht mehr bekämpfen, wenn sie unverhüllt auftritt. So kam es in der Hamburger autonomen Szene 1993 zum Eklat, als der bekannte Anwalt Jens Wassmann, der u.a. die Hafenstraße vertrat, einen Vergewaltiger gegen die Verhängung von Sicherheitsverwahrung verteidigte. Seitdem ist Wassmann kein Linksanwalt mehr. Nicht überraschend also, dass außer der rechten Opposition auch die linke Bundesregierung allerlei Verschärfungen des Sexualstrafrechts sich auf die Fahnen geschrieben hat, nicht zuletzt die nochmalige Senkung der Hürden bei Sicherheitsverwahrung, die u.a. demnächst auch 18- bis 21-Jährigen drohen wird. – Vgl. zu linken Strafbedürfnissen auch Les Madeleines, „Das Borderline-Syndrom“, lesmadeleines.wordpress.com sowie dies., „Nein heißt Nein“, in: Gigi 20 (2002), S. 6-12.

5 Es handelt sich tatsächlich um Anstalten zu nichts anderem als zur Verwahrung, Menschenendlager quasi, da Therapie, gar Resozialisierung, nicht nur faktisch, sondern auch der Idee nach ausgeschlossen sind; wieder unter Menschen zu treten, wird dem Insassen ja gerade nicht mehr zugetraut. Selbst wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass die Anstaltsveranwortlichen ihn für die Freiheit wieder reif halten, so kommt dies praktisch kaum vor, wie nicht nur der Fall Wilfried S. zeigte. Wie sollte einer, der von der Außenwelt abgeschnitten ist, auch unter Beweis stellen, dass er mit ihr zurecht käme? – Und Richter, die die Fortdauer der Sicherheitsverwahrung zu bestätigen haben, entscheiden in der Regel stets nach Vorlage der Institution.

6 Rückfällig werden sexuelle Gewalttäter und ‘Kindesmissbraucher’, entgegen allem Bescheidwissen, übrigens bloß zu 15-20%; von Serientätern (fünf oder mehr gleichartige Taten) kann man nur in 7% der Fälle sprechen. Höhere Werte, Sexualstraftaten im allgemeinen betreffend, ergeben sich daraus, dass darunter allerlei Verschiedenes subsumiert wird – nicht zuletzt Exhibitionismus, zu dem fast immer Wiederholungszwang gehört.

7 Vgl. den Aufsatz von Gschwind in: Dannecker / Reiche (Hg.), „Sexualität und Gesellschaft“, Frankfurt 2000

8 Oder sich umzubringen. Aber dass Selbstmord nach Unfalltod die häufigste Todesursache unter Jugendlichen ist, dass jährlich in Deutschland etwa 3000 Teenager lieber sterben, als ein verantwortliches Mitglied dieser Gesellschaft zu werden, schert natürlich erst recht keinen.

9 Was ja nicht nur die Jüngsten meint, sondern, im Falle etwa des „sexuellen Missbrauchs Minderjähriger“, der demnächst härter bestraft werden soll, bis zum 14. Lebensjahr geht. Der gerade Volljährige, der mit einer (oder gar: einem) 13-Jährigen rummacht, fällt unter den gleichen Paragraphen wie der Nachbar, der sich an dem Kindergartenkind reibt – das treibt, zur Freude beispielsweise der „Sun“, die in der erwähnten Outing-Kampagne aufgrund der vergleichbaren britischen Gesetzgebung Material für Jahre gehabt hätte, die statistischen Zahlen in die Höhe. – Bei der ebenfalls geplanten Anzeigepflicht für Zeugen sexuellen Missbrauchs sucht Justizministerin Zypries noch den Dreh, wie volljährige Gäste solcher Parties, auf denen, so Zypries, „der 15-Jährige mit seiner 13-jährigen Freundin knutscht“, vom Zwang zur Denunziation ausgenommen werden können; vom ganzen, klassisch autoritären Vorhaben, moralische Appelle in Gesetzesform zu gießen, aber will sie keinesfalls lassen. Pubertäre (und, im weiteren Sinne, jede kindliche) Sexualität erscheint, das macht dieses Beispiel deutlich, vor allem als eine Anomalie, die irgendwie beim Wunsch nach klaren Fronten stört.

10 So soll zukünftig auch der so genannte „körperlose“ Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden, etwa die Weitergabe von stimulierender Literatur an Minderjährige. Vor Gericht wird dann verhandelt werden müssen, was nun kaum noch sinnvoll verhandelbar ist, aber umso mehr eine Sphäre der Verklemmtheit und des Misstrauens zu erzeugen geeignet ist: wo die Aufklärung, das intime Geschenk aufhört und wo die Pornographie anfängt.

11 Deren Abschaffung man sich aber unvermittelt auch nicht recht zu fordern traut, aus Sorge, den Deutschen fiele stattdessen noch Schlimmeres ein. Schon einmal hieß unter den Landsleuten die Alternative zum Familienverband die Sippe in der Hitler-Jugend, die ihre Mitglieder zur Denunziation von ungehorsamen Eltern aufforderte. Dienen soll obiger Hinweis also nicht dazu, öffentlich-kollektive gegen familiär-intime Machtausübung auszuspielen und vice versa, sondern bloß als Verweis auf einen status quo, der den vorgeblichen Intentionen der Hetzer Lügen straft. Noch nehmen die massenmedialen Popularisierungen feministischer Missbrauchskampagnen den Nachbar, den Onkel oder den Stiefvater ins Visier, nie aber den leiblichen Erzeuger, um das Gegenüber kindlicher Unschuld und erwachsener Verdorbenheit zu illustrieren. Vgl. zu diesem Thema auch Gunther Schmidt, „Sexuelle Verhältnisse“, Reinbek 1998, insbesondere den Aufsatz „Kindersexualität, Inzest und Mißbrauch“, S. 116-129.

12 Eines der wenigen Ausnahmen, „Angst, Lust, Zerstörung“ von Eberhard Schorsch und Nikolaus Becker, verfasst 1977, wirkte, im Jahre 2000 vom Psychosozial-Verlag neu aufgelegt, so aktuell wie ein Vierteljahrhundert zuvor – eben weil sich in der forensischen Psychiatrie, die von den Autoren doch so gründlich seziert worden war, einfach nichts geändert hat. Vgl. auch die Rezension von Lars Quadfasel in „Psychologische Revue“, Nullnummer, Frankfurt 2001, S. 54f.

13 Vgl. Ebermann / Trampert, „Zum Städtele hinaus“, konkret 11/91

14 Ein interessiertes Missverständnis, das ärgerlicherweise auch der Feminismus nährt

Les Madeleines